Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für den Aufenthalt in Südafrika nur einen gültigen Reisepass. Der Pass muß noch midestens 6 Monate gültig sein und es muß noch mindestens eine freie Seite für den Ein- und Ausreisestempel vorhanden sein.
"Reiseausweis als Passersatz" werden nicht akzeptiert, da diese in der Regel nur eine Gültigkeit von maximal 30 Tagen haben.
Der deutsche Kinderausweis, mit Lichtbild, wird anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben, es ist aber auch der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alleinreisende Kinder (Minderjährige) benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil einreisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das an der Grenze oder am Flughafen erteilte Touristen-Visum ist drei Monate gültig und wird vom Department of Home Affairs in Südafrika - die Büros gibt es in allen größeren Städten des Landes - in der Regel Problemlos bis zu zwei Mal um jeweils drei Monate verlängert.
Alle Besucher Südafrikas müssen im Besitz eines Rückkehr-/Weiterreise-Tickets sein und ein - wo erforderlich - gültiges Visums besitzen. Der Inhaber de Tourism-Visum darf nicht in Südafrika arbeiten.
Arbeits- und Studienaufenthalte (auch Besuche von Sprach- und Sportschulen etc.) unterliegen einem gesonderten Visumzwang, diesbezüglich sollten Sie bei der südafrikanischen Botschaft oder den Konsulaten in Ihrem Land nachfragen.
Wenn Sie Ihren Hund oder ein anderes Haustiere mit nach Südafrika bringen wollen, müssen Sie zuvor ein Import Permit beantragen.
Das Import Permit sollten Sie wenigstens 2 Monate vor Ihrer Einreise beantragen und dem Antrag müssen Sie das Veterinary Health Certificate in Kopie beilegen.
Das Veterinary Health Certificate muss Ihrer örtlich zugelassener Amtstierarzt ausstellen. Insbesondere bei Hunden ist eine eine Bestätigung über einer Tollwutimpfung - die mindestens 30 Tage vor Einreise vorgenommen werden muss - erforderlich.
Senden Sie dann den Antrag an den Director of Veterinary Services und überweisen Sie die angeforderten Gebühren. Der Veterinärdienst wird Ihnen dann das Original des Import Permit zusenden.
Das Veterinary Health Certificate und das Veterinary Import Permit müssen Sie im Original bei der Einreise nach Südafrika vorzeigen.
Weitere Informationen gibt es vom:
The Director Veterinary Services,
Private Bag X138,
Pretoria 0001
Telefon: +27-(0)12-3197514 oder 3197414
Telefax: +27-(0)12-3298292
400 Zigaretten
50 Zigarren
250 g Tabak
2 Liter Wein
1 Liter Spirituosen
50 ml Parfüm
250 ml Eau de Toilette
Geschenke im Wert bis 400 Rand
Auf Geschenke im Wert zwischen 400 bis 10.000 Rand wird eine Pauschalsteuer von 20 Prozent erhoben.
Person unter 18 Jahren ist der Tabak- oder Alkoholbesitz generell nicht erlaubt.
| Hinweis! Wir raten Ihnen dringend vor Reisebeginn eine Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen |

Die Einreise nach Südafrika